Gewerbe Eivissa City gesucht Miete ab 2009 - Tipps?

Gregor01

New Member
Hallo allerseits,

ich suche ein Ladengeschäft in der Altstadt Eivissa - sollte gute Lage sein, also eine Menge Laufkundschaft in der Saison, daher optimalerweise Altstadt, eher weiter unten als oben.

Das ganze soll eine Mischung aus Schmuckladen und Galerie werden.

Bonitaet kein Problem! Mietvorauszahlung kein Problem!

Gerne auch länger als 2009 - bin flexibel.

Auch wenn Ihr keine Immobilie für mich habt:
was sind eure tipps?
ist sowas ueberhaupt zu bekommen?
mit welchen mietpreisen muss ich rechnen?
wie finde ich sowas am besten?
nur vor ort? auch jetzt in der nebensaison?

1000 dank!
greg
 
Ohne Dir zu nahe treten zu wollen, die Maerkte der Insel sind voll von Schmuckhaendlern, die alle von der Hand in den Mund leben.

Ein Ladengeschaeft kostet unmengen schon vor Arbeitsbeginn: Traspaso, Miete, Kaution, Renovierung, Genehmigungen etc.

Ein Laden in guter Lage in Ibiza-Stadt, 18 qm, Miete min 1.000.-- monatl. Traspaso 80.000.-- Euro

Traspaso wird bei bestehenden Geschaeften immer verlangt, da sich der scheidende Geschaeftsinhaber meistens mit dem Traspasoerloes eine neue Existenz aufbaut bzw. fuer viele alte Ibizencos ist der Traspasoerloes aus einem z.Bsp. 30 Jahre bestehendem Geschaeft seine Rente fuer den Rest des Lebens.
 
jo,derzeit gehen 5,-€ artikel ganz gut, ABER : laden mit sehr guter aufmachung und entsprechenden angebot geht auch!
 
ok,dat war ein wenig neblig. Wenn Du gut augewählte Kunst günstig auftreiben kannst, lässt sich gut von leben. Also kein Dreck ! Afrika,Indien,Persien, etc.. geht ganz gut. Dieses Klientel muß sicher nicht am Stein lutschen, momentan wohl eher am Gold 8O
 
die traspaso-geschichte ist einfach gaunerei

Nach der Mietrechtsreform zum 01.01.1995 ist die gesetzliche Regelung des Traspaso in der urspruenglichen Form fuer nach dem 01.01.1995 geschlossene Miet- und Pachtvertraege zwar nicht mehr vorgesehen. Ohne entgegenstehende vertragliche Regelung ist jedoch gemaess Art. 32.1 LAU ( = neues spanisches Mietgesetz ) dem Geschaeftsraummieter die Unter- und gerade auch die Weitervermietung im Rahmen einer Geschaeftsuebertragung eroeffnet, unter gesetzlichem Ausschluss einer Genehmigungsnotwendigkeit durch den Vermieter.

Allerdings hat dann der Vermieter gemaess Artikel 32.2 LAU das Recht eine bis zu 20%ige Mieterhoehung gegenueber dem Geschaeftsuebernehmer geltend zu machen, nach Erhalt der vorgeschriebenen Benachrichtigung.

Ganz findige Vermieter lassen sich auch mit 20 und mehr Prozenten am Traspaso beteiligen.
 
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