Nostradamus
New Member
Laut Impressum hat "Ibiza spotlight" seinen Sitz in Spanien.
Also gilt das spanische Recht und daher auch Art.20 der Spanischen Verfassung der lautet:
Art. 20. (1) Folgende Rechte werden anerkannt und geschützt:
a) das Recht auf freie Äußerung und Verbreitung von Gedanken und Meinungen in Wort, Schrift oder jedwedem anderen Medium;
b) das Recht auf literarische, künstlerische, wissenschaftliche und technische Produktion und Schöpfung;
c) das Recht auf Freiheit der Lehre;
d) das Recht auf freie und wahre Berichterstattung sowie deren Empfang über jedwedes Verbreitungsmedium. Das Gesetz regelt das Recht der Berufung auf Gewissensgründe und das Berufsgeheimnis bei der Ausübung dieser Freiheiten.
(2) Die Ausübung dieser Rechte darf durch keinerlei Vorzensur eingeschränkt werden.
(3) Das Gesetz regelt die Organisation und die parlamentarische Kontrolle der vom Staat oder irgendeiner öffentlichen Einrichtung abhängigen sozialen Kommunikationsmedien und garantiert den bedeutenden sozialen und politischen Gruppen den Zugang zu den genannten Medien, unter Wahrung des Pluralismus der Gesellschaft und der verschiedenen Sprachen Spaniens.
(4) Diese Freiheiten haben ihre Grenze in der Achtung der in diesem Titel anerkannten Rechte, in den Vorschriften der sie regelnden Gesetze und insbesondere im Recht auf Ehre, auf Intimsphäre, auf das eigene Bild und auf den Schutz der Jugend und der Kindheit.
(5) Die Beschlagnahme von Veröffentlichungen, Tonaufnahmen und anderen Informationsträgern darf nur kraft richterlichen Beschlusses erfolgen.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------
Obwohl mir James in einer pn nahegelegt hat ein anderes Forum zu suchen, hoffe ich nicht, dass ihr soweit geht, Auszüge aus der spanischen Verfassung als persönlichen Angriff auf einen Moderator auszulegen und das als Grund zum Löschen dieses Beitrags zu nehmen.
Also gilt das spanische Recht und daher auch Art.20 der Spanischen Verfassung der lautet:
Art. 20. (1) Folgende Rechte werden anerkannt und geschützt:
a) das Recht auf freie Äußerung und Verbreitung von Gedanken und Meinungen in Wort, Schrift oder jedwedem anderen Medium;
b) das Recht auf literarische, künstlerische, wissenschaftliche und technische Produktion und Schöpfung;
c) das Recht auf Freiheit der Lehre;
d) das Recht auf freie und wahre Berichterstattung sowie deren Empfang über jedwedes Verbreitungsmedium. Das Gesetz regelt das Recht der Berufung auf Gewissensgründe und das Berufsgeheimnis bei der Ausübung dieser Freiheiten.
(2) Die Ausübung dieser Rechte darf durch keinerlei Vorzensur eingeschränkt werden.
(3) Das Gesetz regelt die Organisation und die parlamentarische Kontrolle der vom Staat oder irgendeiner öffentlichen Einrichtung abhängigen sozialen Kommunikationsmedien und garantiert den bedeutenden sozialen und politischen Gruppen den Zugang zu den genannten Medien, unter Wahrung des Pluralismus der Gesellschaft und der verschiedenen Sprachen Spaniens.
(4) Diese Freiheiten haben ihre Grenze in der Achtung der in diesem Titel anerkannten Rechte, in den Vorschriften der sie regelnden Gesetze und insbesondere im Recht auf Ehre, auf Intimsphäre, auf das eigene Bild und auf den Schutz der Jugend und der Kindheit.
(5) Die Beschlagnahme von Veröffentlichungen, Tonaufnahmen und anderen Informationsträgern darf nur kraft richterlichen Beschlusses erfolgen.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------
Obwohl mir James in einer pn nahegelegt hat ein anderes Forum zu suchen, hoffe ich nicht, dass ihr soweit geht, Auszüge aus der spanischen Verfassung als persönlichen Angriff auf einen Moderator auszulegen und das als Grund zum Löschen dieses Beitrags zu nehmen.