regeln betr. strassenverkehr sind EXTREM streng
(
http://www.spotlight-forums.com/showthread.php?t=36202)
einer von unseren leuten (wir waren 7 und hatten 2 mietwagen) musste am
hellichten tag (ok, es war nach einem dc10-besuch) blasen.
er hatte 0.3 promille - dafür musste er SOFORT 480 euro abdrücken,
ansonsten hätten sie ihn mitgenommen, auto beschlagnahmt etc.
Alkohol Höchstgrenzen
Spanische Versicherer nehmen die betrunkenen
Autofahrer aufs Korn
Ein betrunkener Autofahrer muss nicht nur mit Geldbußen, dem Entzug des Führerscheins oder sogar Wochenendarrest im Gefängnis rechnen.
Sollte er in einen Unfall verwickelt sein, kann seine Fahrzeugversicherung sogar verlangen, dass er sämtliche Kosten für seine medizinische Behandlung selbst bezahlt.
Das erlaubt das Gesetz bereits seit drei Jahren; und die neuen Höchstgrenzen für Alkoholgenuss bei Autofahrern erhöhen das Risiko für angetrunkene Fahrer noch weiter.
Die Senkung des höchstens zulässigen Blutalkoholgehaltes von 0,8 auf 0,5 Promille pro Liter Blut bzw. auf 0,3 Promille für Fahrneulinge und Berufskraftfahrer brachte allein an einem Wochenende in Madrid und Barcelona 40 % mehr Alkoholsünder als bislang zur Strecke.
Alle Gesetze, angefangen beim Strafgesetz bis hin zum Versicherungsgesetz, beziehen sich auf das am 7. Mai 1999 in Kraft getretene Blutalkohollimit und sagen ganz klar:
Schon ein Glas kann zuviel sein.
Ein Fahrer mag sich völlig nüchtern fühlen, und dennoch kann die Blutalkohol-Probe positiv sein und er (oder auch sie) kann sich kaum vorstellen, wie dieses Testergebnis gegen sie verwendet werden kann!
Bei einem Alkoholgehalt von mehr als 0,5 Gramm pro Liter Blut wird zunächst eine
Geldbuße von
300 bis 600 € verhängt und unter Umständen auch vor Gericht Anklage erhoben.
Doch darüber hinaus kann die Versicherung von einem angetrunkenen Fahrer sämtliche Kosten, die er durch einen Unfall (und sei er noch so geringfügig) verursacht hat, zurückverlangen. - beispielsweise die Kosten für ärztliche Behandlung, aber auch eventuelle Schadensersatzleistungen an Dritte.
Soweit es die Kosten für Arzt, Krankenhaus usw. anbetrifft, ist das bislang zwar noch nicht sehr häufig Praxis, aber das Gesetz unterstützt in seinen Grundsätzen die Rückerstattungen.
Das gilt ausdrücklich, wenn ein Unfallfahrer nachweislich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand.
...
Alkoholhöchstgrenzen für Autofahrer:
Für
Autofahrer allgemein:
0,5 Promille pro Liter Blut/
o,25 Promille in der Atemluft
Das entspricht bei Männern etwa 0,6 l Bier, 0,25 l Wein oder 80 ml Spirituosen, bei Frauen knapp 0,5 l Bier, 200 ml Wein oder 60 ml Spirituosen.
Für
frischgebackene Fahrer oder
Berufsfahrer:
0,3 Promille pro Liter Blut(o,15 Promille in der Atemluft
Das entspricht bei Männern etwa 0,33 l Bier, 150 ml Wein oder 40 ml Spirituosen; Frauen dürfen maximal 150 ml Bier, 100 ml Wein oder 20 ml Spirituosen trinken.
el-aviso:
Bald 0,0 Promille auf Spaniens Straßen?
Spanien entwickelt sich immer mehr zum Spießbürger Europas:
Nach den Rauchern geht es nun auch den Freunden des Alkohols an die Gurgel.
Das spanische Gesundheitsministerium will die Alkoholgrenze schon innerhalb der nächsten Monate für alle Verkehrsteilnehmer auf 0,0 Promille senken.
Selbst Restalkohol vom Restaurantbesuch am Vorabend könnte dann am nächsten Morgen zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
Zwar geben internationale Studien dem spanischen Gesundheitsministerium recht, die Kritiker befürchten aber starke Einbußen im Bereich der Gastronomie.
Momentan gibt es in Spanien drei Promillegrenzen:
Eine für den Otto-Normal-Fahrer (0,5), eine für Berufsfahrer (0,3) und eine für Fahranfänger (0,2).
Wer sich nicht daran hält, dem drohen Geldstrafen von 300 bis 600 Euro, der Führerschein kann – je nach Schwere des Verstoßes – bis zu drei Monaten entzogen werden.
Mit der Einführung des Punktesystems werden die Strafen schon jetzt verschärft: Wer den maximal zulässigen Alkoholwert überschreitet, bekommt dafür vier Punkte aufgedrückt, bei einem gemessenen Wert von 1 Promille werden sogar sechs Punkte abgezogen.
Anders als in Flensburg werden die Punkte jedoch nicht addiert, sondern substrahiert. Jeder Fahrer erhält in Spanien ein „Guthaben“ von zwölf Punkten, von denen dann die Strafpunkte abgezogen werden. Fahranfänger starteten mit nur acht Punkten. Die aktuelle Grenze von 0,5 Promille erreicht eine 70 Kilo schwere Frau schon nach Genuss von 0,15 Litern Rotwein, also einem Glas. Um unter der 0,3 Promillegrenze zu bleiben kann ein gleichschwerer Mann höchstens 0,3 Liter Bier trinken.
Im Moment kann man also abends zumindest noch ein Gläschen Wein oder ein kleines Bier trinken, ohne dass man sich für den Heimweg gleich ein Taxi nehmen muss oder zum Straftäter wird.
Doch die Zeiten ändern sich:
Denn das spanische Gesundheitsministerium bemüht sich derzeit, die Alkoholgrenze schon innerhalb der nächsten Monate für alle Verkehrsteilnehmer auf 0,0 Promille zu senken.
Selbst Restalkohol vom Restaurantbesuch am Vorabend könnte dann am nächsten Morgen zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
Zwar geben internationale Studien dem spanischen Gesundheitsministerium recht. Schon geringe Mengen Alkohol senken die Aufmerksamkeit.
Die Kritiker befürchten dagegen extreme Einbußen in der Gastronomie und klagen über die Unverhätnismäßigkeit des Vorhabens.